| Pelham gewinnt gegen Kraftwerk |
| Geschrieben von: redaktion | |||||
| Donnerstag, 20. November 2008 um 18:56 | |||||
![]() Mit seiner Entscheidung erleichtert der Bundesgerichtshof das Sampeln. Teilweise zumindest. Wie berichtet gingen die Elektropioniere Kraftwerk gerichtlich gegen den Frankfurter Produzenten vor, weil dieser eine zweisekündige Rhythmus-Sequenz aus dem Song "Metall auf Metall" (1977) kopierte und für Sabrina Setlurs "Nur mir" als fortlaufende Wiederholung verwendete.Das ist grundsätzlich in Ordnung, urteilten nun die Karlsruher Richter am Donnerstag. Eine Zustimmung des Urhebers ist nicht erforderlich, wenn aus dem Tonfetzen ein eigenständiges Werk entsteht, das sich von der ursprünglichen Tonsequenz deutlich unterscheidet. Ausgenommen davon sind Melodien, Tonfolgen oder Klänge, die der Künstler ohne Probleme selbst einspielen könnte. Beendet ist das Verfahren damit noch nicht. Der BGH verwies es an das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg zurück. Dort muss nun erst einmal geprüft werden, ob Pelham nach den neuen Grundsätzen des BGH zur Benutzung der Sequenz befugt war. Quelle: rga-online.de
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Kommentare (1)
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sekkonteggar
said:
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| auf tagesschau.de klang *wrtspl* das genau anders rum | |
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